01.10.2003 · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Zusatzhonorar bei Bauverzögerungendurch richtige Anwendung der RBBau
| Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden Vertragsmuster nach den „Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“ (RBBau). Die RBBau enthalten für alle wesentlichen Planbereiche der Architekten und Ingenieure Vertragsmuster. In dieser Ausgabe gehen wir auf die Regelung zum Zusatzhonorar bei unverschuldeten Bauzeitverzögerungen ein. Die Praxis zeigt nämlich, dass hier Honorarverluste an der Tagesordnung sind. Im folgenden Beitrag finden Sie zwei Dinge: |
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