Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · OLG Düsseldorf klärt Verantwortlichkeiten

    Haftet Architekt oder Freianlagenplaner?

    | Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat klargestellt, dass der Freianlagenplaner für die Planungsinhalte von Freianlagen eigenständig verantwortlich ist. Selbst wenn ihm der Architekt Vorgaben macht, muss der Freianlagenplaner von sich aus prüfen, ob seine Planung zulässig ist. Er kann sich nicht auf (nicht genehmigungsfähige) Planungsvorgaben des Architekten berufen (Urteil vom 8.11.2002, Az: 22 U 52/02; Abruf-Nr. 032629). |