01.02.2005 | OLG Köln mit Generalangriff auf Umbauzuschlag
Zuschlag bei Umbau und Erweiterung: Ab sofort muss anders gerechnet werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat einen Generalangriff auf den Umbauzuschlag bei Um- und Erweiterungsbauten gestartet. Das brandaktuelle Urteil hat große Bedeutung für die Praxis, weil es einige bisher angewendete Berechnungsmethoden zum Umbauzuschlag für unwirksam erklärt. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie Sie darauf reagieren und sich künftig bereits bei Vertragsabschluss fair und rechtssicher vor drohenden Honorarverlusten schützen.
Das Urteil des OLG Köln
Mit folgenden zwei Aussagen beenden die Kölner Richter langjährige Honorarberechnungspraktiken (Urteil vom 17.11.2004, Az: 11 U 53/04; Abruf-Nr. 050193):
- Ein Umbauzuschlag setzt voraus, dass ein Um- und Erweiterungsbau nach § 23 HOAI getrennt nach Umbau und Erweiterung abgerechnet werden kann.
- Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn für den Um- und Erweiterungsbau eine gemeinsame Baukostenobergrenze vereinbart wurde. In diesem Fall ist die Baumaßnahme als „rechtliche Einheit“ anzusehen. Es ist nur eine zusammengefasste Honorarberechnung zulässig. Ein Umbauzuschlag scheidet aus.
Urteil aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar
Während die erste Aussage eine nachvollziehbare Klarstellung ist, muss die zweite Aussage als überaus kritikwürdig bezeichnet werden. Allein die Urteilsbegründung zur Zusammenfassung der Honorarberechnung spricht Bände. Denn da würfeln die Kölner Richter (werk-)vertragliche Zielvereinbarungen und Honorarbemessungskriterien der HOAI munter durcheinander. Sie bewegen sich damit genau gegensätzlich zum Bundesgerichtshof. Dieser trennt diese Bereiche in gefestigter Rechtsprechung strikt voneinander.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig