01.03.2003 · Fachbeitrag · OLG Köln stärkt Position aller Planer
Trotz Planungsmangel keine Haftung
| Einen Kontrapunkt zu den negativen Urteilen zur Mängelhaftung der Vergangenheit hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln gesetzt. Es vertritt die Ansicht, dass ein Planer nicht unbedingt für jeden Planungsfehler haften muss. Die Haftung scheidet aus, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der Planungsfehler die Ursache für den Mangel bildet, also noch andere Ursachen zum Mangel geführt haben können (Urteil vom 19.11.2002, Az: 24 U 52/02; Abruf-Nr. 030374). |
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