01.04.2010 | OLG Rostock ermöglicht Honoraraufbesserung
Finanzierungsplanung und Projektentwicklung: Mindestsatz statt Honorarpauschale?
Wann kann eine vereinbarte Honorarpauschale auf die Mindestsätze angehoben werden? Zu dieser Frage gibt es gute Nachrichten aus den Bereichen Finanzierungsplanung und Projektentwicklung, die immer öfter nachgefragt werden.
Der typische Fall
Solche Beauftragungen haben in der Regel das Ziel, die baufachlichen Grundlagen für eine Finanzierungsplanung bereit zu stellen. Als Planer lässt man sich häufig auf eine Pauschale ein und hofft auf den Folgeauftrag. Was passiert aber, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt oder der Investor sich entscheidet, die nächsten Planungsschritte mit einem anderen Vertragspartner zu gehen?
Ein solcher Fall landete jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Rostock. Der Architekt wollte weg von der damaligen - deutlich zu niedrigen - Pauschale und reichte eine Honorarrechnung für die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI ein.
Planer erringt Teilerfolg
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