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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Pauschalhonorar

    Kein Auskunftanspruch auf anrechenbare Kosten

    | Anders als bei einer Honorarberechnung nach HOAI haben Sie bei einer wirksam zu Stande gekommenen Pauschalhonorarvereinbarung keinen Anspruch, dass Ihnen der Bauherr alle notwendigen Informationen über die tatsächlichen Baukosten liefert. Das hat das Landgericht Bonn entschieden. |