· Fachbeitrag · PersonalManagement
Befristete Arbeitsverträge: Fallstricke umgehen und teure Fehler vermeiden
| Schwangerschaft, Elternzeit, der längere krankheitsbedingte Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters oder unerwartet viel Arbeit - Gründe gibt es auch in Architektur- und Ingenieurbüros viele, die einen Personalersatz auf Zeit erfordern. Hier bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags an, um eine Doppelbesetzung nach der Rückkehr des Stelleninhabers zu vermeiden. Jedoch gilt es Vorsicht walten zu lassen, soll aus dem befristeten kein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden. |
Formvorschriften einhalten
Grundlage für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) 2001. Es gilt für alle Arbeitnehmer und alle Betriebe, also auch für Kleinbetriebe, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, weil sie nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.
Befristung schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbaren
Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen gilt wie bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen die Schriftform (§ 126 BGB). Hier kann schon vieles schieflaufen, wie die folgenden Beispiele zeigen:
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