01.02.2002 · Fachbeitrag · Phantomlohn
Arbeitgeber genießen Vertrauensschutz
| Einen „Rettungsring“ für vom Phantomlohn-Problem betroffene Arbeitgeber hat das Sozialgericht (SG) Gelsenkirchen ausgeworfen. Es hat einen Bescheid über die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgehoben (Urteil vom 2.11.2001, Az: S 24 KR 125/00). Lesen Sie nachfolgend, wie Sie die Entscheidung nutzen. |
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