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  • 31.05.2010 | Planungsänderungen

    Entscheidungsvorlage für Auftraggeber: Ein wichtiges Hilfsmittel im Tagesgeschäft

    von Dipl.-Ing. Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode

    Die HOAI 2009 gewährt Ihnen als Planer einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzhonorare für Leistungen im Zusammenhang mit einer Planungsänderung (§ 7 Absatz 5 und § 3 Absatz 2 HOAI). Um diese Zusatzhonorare dann aber auch nachvollziehbar abrechnen zu können, empfehlen wir Ihnen, die neuen Regelungen zum Anlass zu nehmen, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber insbesondere in Bezug auf dessen Mitwirkungspflicht neu zu strukturieren. Setzen Sie dazu „Entscheidungsvorlagen“ ein.  

    Entscheidungsvorlage für Auftraggeber steigert Effizienz

    Der Sinn und Zweck der Entscheidungsvorlage besteht darin, die treuhänderische Beratung des Auftraggebers, dessen Mitwirkung bzw. Verzögerungen durch Nichttreffen von Entscheidungen, Kostenentwicklungen oder Terminverzögerungen einfach, umfassend und übersichtlich zu dokumentieren. Dazu stellen wir ein Formblatt „Entscheidungsvorlage“ vor, das im Tagesgeschäft erfolgreich angewendet wird. Das Formblatt kann in allen Planbereichen angewendet werden.  

     

    Warum „Entscheidungsvorlage“?

    Das Formblatt ist ganz bewusst mit dem Titel „Entscheidungsvorlage“ ausgestattet worden. Es ist ein dezenter Hinweis an den Auftraggeber, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die notwendigen Entscheidungen zeitnah zu treffen.  

     

    Formblatt erfüllt mehrere Funktionen

    Die Entscheidungsvorlage erfüllt drei wichtige Funktionen. Zuerst ist sie ein Beratungsinstrument, um dem Auftraggeber die möglichen Folgen seiner Entscheidungen aufzuzeigen. Zweitens ist die Entscheidungsvorlage die dokumentierte Basis für die Entscheidung des Auftraggebers, ob er angedachte Änderungen in Kenntnis der möglichen Termin-, Kosten- und Honorarauswirkungen endgültig beauftragen möchte oder ob alles beim alten bleibt. Drittens kann damit die notwendige Basis für die entsprechende Honorarvereinbarung bzw. -berechnung getroffen werden.  

    Muster-Entscheidungsvorlage auf der nächsten Seite