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  • 04.11.2010 | Planungsleistungen

    KfW-Effizienzhaus: DIN V 18599 nicht mehr anwendbar

    Wenn Sie den Auftrag haben, ein KfW-Effizienzhaus zu planen, sollten Sie wissen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Nachweisberechnungen auf Basis der DIN V 18599 ab sofort nicht mehr akzeptiert. Das Berechnungsverfahren ist laut KfW nicht ausgereift und hat bei unterschiedlichen Softwarelösungen zu starken Abweichungen geführt. Das hat die KfW in einer Pressemitteilung vom 22. Oktober 2010 verlautbart (www.kfw.de). In den Genuss der KfW-Förderung für die Programme Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren kommen ab sofort nur noch Bauherren, die die Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards mittels folgender Programme nachweisen:  

    • DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10.
    • Bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard.

    Praxishinweis: Achten Sie bei der Beratung von Bauherren deshalb darauf, dass die Dokumente zum Antrag, insbesondere die „Bestätigung zum Kreditantrag“, nur noch auf Basis der genannten Standards erfolgen.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 3 | ID 139798