01.12.2006 | Planungsleistungen
Neue DIN 276/06 ist entschärft worden
Die neue DIN 276/06, über die wir Sie in der Oktober-Ausgabe auf den Seiten 15 bis 19 informiert haben, ist in letzter Sekunde noch etwas entschärft worden. Der Entwurf sah zwischen dem Kostenanschlag und der Kostenfeststellung noch eine weitere „Kostenermittlung V“ vor. Diese ist wieder herausgenommen worden. Die Anzahl der Kostenermittlungen steigt somit nur von vier auf fünf. Neu ist der Kostenrahmen als erste Kostenermittlung. Damit ist die DIN 276/06 den bisherigen Kostenermittlungen im laufenden Planungsprozess (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) treu geblieben.
Wichtig: Nicht entfernt worden ist die neue – zentrale – Kostensteuerung. Sie wird in der Praxis für Furore sorgen, da diese Leistung nicht Bestandteil der Grundleistungen nach HOAI ist. Wir werden darauf in einer der nächsten Ausgaben noch detailliert eingehen.