08.01.2010 | Praxisfragen zur HOAI 2009
Honorar für Planung der baukonstruktiven Einbauten: Praxisprobleme der HOAI 2009
Die neue HOAI regelt die anrechenbaren Kosten bei den ehemaligen „Betrieblichen Einbauten“ neu. Auf die daraus folgenden Honorar- und Abgrenzungsfragen haben uns einige Leser aufmerksam gemacht und um Lösungsvorschläge für die Praxis gebeten. Diese finden Sie im nachfolgenden Beitrag.
Regelung in der alten HOAI
Die bisherigen Betrieblichen Einbauten (ehemals Kostengruppe 3.4 bzw. § 10 Absatz 4 alte HOAI) waren bei der Gebäudeplanung wie die technische Ausrüstung über die sogenannte 25-Prozent-Regel beschränkt anrechenbar, wenn keine fachliche Planung und keine fachliche Ausführungsüberwachung erfolgte.
Bei fachlicher Planung bzw. Bauüberwachung konnte ein entsprechendes weiteres Honorar vereinbart werden.
Regelung in der neuen HOAI
Mit der HOAI 2009 werden die - neu benannten - Baukonstruktiven Einbauten der Kostengruppe 370 gemäß DIN 276/08 uneingeschränkt bei der Gebäudeplanung und bei den raumbildenden Ausbauten anrechenbar. Die 25-Prozent-Regel für die Baukonstruktiven Einbauten ist weggefallen.
Offene Fragen
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