01.07.2007 | Praxishilfe für die Vertragsanbahnung
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist ein Beleg für einen Planungsvertrag
Folgende Situation dürfte Ihnen bekannt vorkommen: Sie treffen mit einem Interessenten mündliche Vereinbarungen zur Vorplanung. Die Realisierung des Projekts steht aber noch unter einer Reihe von Fragezeichen. So ist die Finanzierung noch nicht gesichert, die Genehmigungsfähigkeit ist ebenfalls noch unklar.
Bisher lastete das Honorarrisiko für den Fall der Nichtrealisierung allein auf Ihren Schultern. Viele Auftraggeber haben sich nämlich auf den Standpunkt gestellt, dass noch kein Vertrag zustande gekommen sei. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt Auswege aus diesem Dilemma auf.
Der Fall aus der Praxis
Ein Ingenieur und der Bauherr besichtigen ein Grundstück und sprechen dort über ein Projekt. Der Gesprächsinhalt ist unklar. Der Bauherr übergibt einen Lageplan. Anschließend erstellt der Ingenieur eine Vorplanung. In einer schriftlichen Auftragsbestätigung teilt er dem Bauherrn mit, dass der Bauherr ihm auf dem Baugrundstück mündlich den Auftrag erteilt hatte, eine Planung (bis zum Bauantrag) sowie einen Standsicherheitsnachweis zu erstellen.
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