31.07.2008 | Prüfingenieur oder Tragwerksplaner
Technische Kontrolle des Tragwerks: Verantwortlichkeiten sehen und handeln
Der Tragwerksplaner und der Prüfingenieur für Baustatik ergänzen sich nicht. Jeder ist für sich tätig und hat sein eigenes Haftungsrisiko. Das müssen Bauleiter wissen und daraus für die ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerks die richtigen Konsequenzen ziehen.
Die Stellung des Prüfingenieurs
Der Prüfingenieur prüft ausschließlich als amtlich tätige Person – wie die Bauaufsichtsbehörde. Der Prüfingenieur muss Prüfgebühren abrechnen – kein Honorar. Die werkvertragliche, privatrechtliche Bauüberwachung, die Abnahme und das Qualitätsrisiko sind davon gänzlich unberührt (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 15.4.2008, Az: 1 ME 17/08; Abruf-Nr. 082337)
Der Prüfingenieur haftet für tragwerksrelevante Ausführungsmängel nur, wenn privatrechtlich kein Büro oder Bauunternehmen haftet. Und das ist fast nie der Fall.
Konsequenzen für die Praxis
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