01.02.2004 · Fachbeitrag · Rechnungsangaben
Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004
| Seit 1. Januar 2004 gelten neue Pflichtangaben für Rechnungen. Über die wesentlichen Neuerungen haben wir Sie in der Dezember-Ausgabe auf Seite 16 informiert. Damit den Unternehmen etwas mehr Zeit für die Umsetzung bleibt, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 gewährt (Schreiben vom 19.12.2003, Az: IV B 7 - S 7300 - 75/03; Abruf-Nr. 040124). |
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