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  • 05.08.2010 | Rechtsformwahl für Freiberufler

    Die Partnerschaftsgesellschaft ist die bessere GbR

    von Carsten Lexa, LL.M. Rechtsanwalt und Dipl.-Ing
    Wolfgang Stute, Architekt, Executive Consultant MLP, Würzburg

    Nach dem neuesten Bürokostenvergleich 2009 werden rund 18 Prozent der Planungsbüros als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt, dagegen nur knapp zwei Prozent als Partnerschaftsgesellschaft. Letztere Rechtsform gibt es seit 1995, sie wurde eigens für die gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern entwickelt. Durchgesetzt hat sie sich bis heute nicht. Dabei ist doch die Partnerschaft nach Ansicht der Autoren die weitaus „bessere GbR“.  

    Risiken in der GbR

    Eine GbR wird gegründet, sobald mindestens zwei Beteiligte den Willen äußern, gemeinsam tätig zu werden. Es bedarf also keines „formalen Akts“ oder eines schriftlichen Vertrags - es genügt „ein Handschlag“. Insbesondere zwei Aspekte sind den Beteiligten einer GbR nicht immer klar. In einer GbR  

    • entscheidet jeder Gesellschafter für die anderen Personen mit, solange es um Belange der Gemeinschaft geht.
    • haftet jede Person für die Fehler der anderen Personen, und zwar persönlich und unbegrenzt!

     

    Haftungsproblematik

    Aus diesen beiden Punkten resultieren auch die besonderen Haftungsrisiken in der GbR. Es ist nicht möglich, die Haftung auf den handelnen Planer (den einzelnen GbR-Gesellschafter) zu begrenzen. Auch wer nichts mit der Tätigkeit zu tun hatte, die zum Schadenersatz geführt hat, kann sich Schadenersatzforderungen ausgesetzt sehen. Dieser Aspekt wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass neue Mitglieder einer GbR für die Fälle mithaften, die passierten, als sie noch keine Gesellschafter waren.  

    Partnerschaftsgesellschaft als Lösung

    Ein Weg, besonders die Haftungsproblematik zu entschärfen, ist die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft. Eine Partnerschaftsgesellschaft ist im Grunde nichts anderes als eine GbR mit der Ausnahme, dass sie nur aus Angehörigen freier Berufe bestehen darf.  

    Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft

    Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist relativ einfach. Die Gesellschaft benötigt einen Namen, mit dem sie in das Partnerschaftsregister eingetragen wird. Die Gesellschaft als solche ist dann rechts-, partei- und grundbuchfähig. In dem Namen der Partnerschaftsgesellschaft muss mindestens einer der Gesellschafter namentlich genannt werden. Die Gründung verursacht geringfügige Gebühren für die Eintragung von zwischen 100 und 150 Euro.