01.10.2002 · Fachbeitrag · Scheinselbstständigkeit
Risiken und Vermeidungsstrategien
| Das Honorar für freie Mitarbeiter macht bei Ingenieur- und Architekturbüros rund fünf Prozent der Gesamtausgaben aus. Dabei wird aber unterstellt, dass für den freien Mitarbeiter nur das Honorar und nicht auch noch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Letztere drohen seit dem 1. Januar 1999 aber, wenn es sich bei dem freien Mitarbeiter um einen „Scheinselbstständigen“ handelt. |
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