01.01.2001 · Fachbeitrag · Schenkung
Übernahme einer Bürgschaft schenkungsteuerfrei
| Die bloße Übernahme einer Bürgschaft für Kredite des (kreditwürdigen) Schuldners löst keine Schenkungsteuer aus. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall, in dem sich die Mutter bei der Umschuldung von Darlehen ihres Sohns gegenüber der Bank persönlich verbürgt hatte und vier Jahre später deswegen 250.000 DM zahlen musste. Begründung: Die Schenkungsteuer setzt eine „Bereicherung“ voraus. Selbst wenn der Bürge tatsächlich zur Kasse gebeten wird, ist der Schuldner dadurch noch nicht bereichert. Der Bürge hat einen zivilrechtlichen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Schuldner. Mit anderen Worten: Durch die Zahlung des Bürgen ändert sich für den Schuldner nur eines, er schuldet das Geld jetzt nicht mehr dem ursprünglichen Gläubiger, sondern dem Bürgen. |
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