01.10.2004 · Fachbeitrag · Schlussrechnung
Auftraggeber muss nicht alle Mängel rügen
| Die Herstellung der Prüfbarkeit Ihrer Honorarschlussrechung ist einzig und allein Ihre Aufgabe. Sie machen eine nicht prüffähige Rechnung nicht schon dadurch prüfbar, dass Sie eine "Mängelliste" Ihres Auftraggebers abarbeiten und die Rechnung anschließend wieder einreichen. So lautet der Tenor eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Nach Auffassung des OLG ist es nicht die Aufgabe des Rechnungsempfängers, Ihnen alle Fehler vorzuhalten und Angaben für die richtige Rechnung zu machen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig