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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Schlussrechnung

    Auftraggeber muss nicht alle Mängel rügen

    | Die Herstellung der Prüfbarkeit Ihrer Honorarschlussrechung ist einzig und allein Ihre Aufgabe. Sie machen eine nicht prüffähige Rechnung nicht schon dadurch prüfbar, dass Sie eine "Mängelliste" Ihres Auftraggebers abarbeiten und die Rechnung anschließend wieder einreichen. So lautet der Tenor eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Nach Auffassung des OLG ist es nicht die Aufgabe des Rechnungsempfängers, Ihnen alle Fehler vorzuhalten und Angaben für die richtige Rechnung zu machen. |