01.06.2004 · Fachbeitrag · Schlussrechnung
Gericht muss im Prozessverlauf Farbe bekennen
| Viele Planer gehen mit einer Schlussrechnung in Honorarprozesse, der es an der Prüffähigkeit mangelt. Das lässt sich vermeiden, indem Sie rechtzeitig einen Honorarsachverständigen zuziehen. Für alle, die schon mitten in einem Prozess stecken, ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von Bedeutung. Die Richter rügten einen schwerwiegenden Verfahrensfehler des Landgerichts (LG) Essen, das eine so genannte Überraschungsentscheidung getroffen hatte. Das LG hatte die Honorarklage eines Planers mangels Prüffähigkeit der Rechnung zurückgewiesen, ohne dies im Prozessverlauf erkennen zu geben. Laut OLG muss dem Planer aber die Möglichkeit gegeben werden, im laufenden Prozess weiteres zur Prüffähigkeit vorzutragen. (Urteil vom 16.10.2003, Az: 21 U 18/03; Abruf-Nr. 041356) |
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