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  • 01.10.2007 | Schlussrechnung

    Streit um Honorarhöhe: Planer darf „nachkarten“

    Streiten Sie sich mit Ihrem Auftraggeber über Ihr Honorar, stellt sich immer die Frage, ob eine eingereichte Schlussrechnung noch überarbeitet werden darf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Frage für den Fall bejaht, dass der Bauherr der Schlussrechnung unmittelbar widersprochen hat. Dann sind Sie an Ihre Honorarschlussrechnung nicht mehr gebunden. Denn mit seinem Einwand gibt der Auftraggeber bekannt, dass er sich eben nicht in schutzwürdiger Weise auf die Rechnung eingerichtet hat und somit ohnehin mit einer Neuberechnung des Honorars rechnen muss. Damit können Sie bei Streit um Ihr eigenes Honorar in fast allen Fällen eine ordnungsgemäße Honorarrechnung nachreichen. In vielen Fällen liegen fachgerecht erstellte Honorarrechnungen nämlich höher als die ursprünglichen Rechnungen. (Urteil vom 5.6.2007 Az: 21 U 240/06) (Abruf-Nr. 073016)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 1 | ID 113093