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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Sprengstoff für Architekten- und Ingenieurverträge

    BGH-Grundsatzurteil zum Honorarabzug bei nicht erbrachten Grundleistungen

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu der Frage geäußert, wann der Auftraggeber Ihr Honorar kürzen darf, weil Sie bestimmte Grund-leistungen des § 15 HOAI nicht erbracht haben. Die Entscheidung birgt jede Menge Sprengstoff. Den können Sie nur entschärfen, wenn Sie keine "Standardverträge" mehr schließen. Ansonsten drohen |