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  • 01.06.2006 | Staatliche Förderprogramme nutzen!

    So fördert die Bundesagentur für Arbeit die Einstellung neuer Mitarbeiter

    von Diplom-Volkswirt Günter Göbel und Thomas Wagner, Würzburg

    Die Baukonjunktur zieht an. Einige Planungsbüros tragen sich deshalb mit dem Gedanken, Personal aufzustocken. Weil in den letzten Jahren auch viele gute Leute entlassen werden mussten, ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) durchaus eine gute Anlaufstelle für Sie. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Staat die Einstellung neuer Mitarbeiter fördert. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie und in welcher Höhe Sie mit finanzieller Unterstützung rechnen können.  

    Drei Arten von Förderungen

    Die Förderungen der BA basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:  

     

    1. Eingliederungszuschüsse (§§ 217 Drittes Sozialgesetzbuch [SGB III])
    2. Förderung Junger Unternehmer (§§ 227 SGB III)
    3. Betriebliche Trainingsmaßnahmen (§§ 48 SGB III)

    Eingliederungszuschüsse

    Sie erhalten einen Eingliederungszuschuss, wenn Sie einen förderungsbedürftigen Mitarbeiter einstellen. Vorausgesetzt, der Mitarbeiter ist arbeitslos und in seiner Wettbewerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt. Voraussetzung für den Zuschuss ist außerdem, dass Sie den Mitarbeiter in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Stunden pro Woche bringen.  

     

    Zwei Dinge vorweg: Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Mitarbeiters und dem Eingliederungserfordernis. Darüber entscheiden die örtlichen Agenturen. Die nachfolgend genannten Zeiträume und Beträge gelten für den Bereich Würzburg. In anderen Agenturen im Bundesgebiet kann es wieder anders aussehen.