01.05.2006 | Steuer-Erklärung
Frist zur Abgabe der Steuer-Erklärungen 2005 verlängert
Lassen Sie Ihre betriebliche und/oder private Steuer-Erklärung von einem Steuerberater erstellen, musste dieser Ihre Erklärungen bisher grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres abgeben. Für die Steuer-Erklärung 2005 wird diese allgemeine Frist auf den 31. Dezember 2006 verlängert. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag bis zum 28. Februar 2007 verlängert werden. (Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.2.2006) (Abruf-Nr. 061006)
Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 3 | ID 95615