30.03.2009 | Steuergestaltung
Abschreibung betrieblicher Investitionen stark verbessert
Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Konjunkturpaket I
(Abruf-Nr. 090233) zum 1. Januar 2009 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Abschreibung betrieblicher Investitionen stark verbessert. Die wichtigsten Maßnahmen in Kürze:
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung mit einem Höchstsatz von 25 Prozent.
- Die Größen- bzw. Gewinngrenzen, bis zu der Unternehmen den Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent für geplante Investitionen und die Sonderabschreibung von 20 Prozent für getätigte Investitionen in Anspruch nehmen können, wurden erhöht.
Unser Service: Wer sich für das Thema näher interessiert, findet auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 091064 einen ausführlichen Beitrag.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 2 | ID 125677