07.02.2011 | Steuergestaltung
Freiberufler-GmbH & Co. KG: Keine Gewerbesteuer mehr?
Wer sein Planungsbüro als GmbH & Co. KG führt, sollte Gewerbesteuerbescheide offenhalten. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist nämlich ein Verfahren anhängig, in dem der BFH prüfen muss, ob auch eine Freiberufler-GmbH & Co. KG durch die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin gewerbesteuerpflichtig ist. Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.8.2010, Az: 12 K 2384/08 G; Abruf-Nr. 110131) hat das zwar bejaht, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zugelassen.
Praxishinweis: Das Verfahren beim BFH trägt das Aktenzeichen VIII R 42/10. Informieren Sie Ihren Steuerberater und bitten Sie ihn, entsprechendes in die Wege zu leiten. |
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 3 | ID 142070