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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen

    Vertragsregeln vermeiden Streit

    | Die Tendenz zu stufenweise abgeschlossenen Verträgen ist eindeutig. Bauherrn wollen so vermeiden, sich bereits im Stadium der Bauidee und der Vorplanungen für alle Leistungsphasen zu binden. Sie als Planer sollten in diesem Fall von Beginn an regeln, was im Anschluss an die erste Leistungsstufe mit Ihrem Vorentwurf passiert. Unproblematisch ist die Sache nämlich nur, wenn das Projekt überhaupt nicht weiter geführt wird. Dann endet Ihre Leistung nach der ersten Stufe. |