01.09.2007 | Tipps für die Lph 6 bis 8
So koordinieren Sie mit der Komplettheitsklausel ausführende Unternehmen effektiv
Immer wieder treten im Tagesgeschäft Probleme und Streitfälle in Bezug auf die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibungen und Bauaufträge auf. Das zieht eine Reihe von Problemen nach sich, wie zum Beispiel teure Nachträge oder Baumängel, bei denen unklar ist, wer eigentlich wofür einzustehen hat.
Für Sie als koordinierende Planer kommt oft erschwerend hinzu, dass Ihr Auftraggeber trotz umfangreicher Beratung nicht alle notwendigen Planungsleistungen beauftragt hat. Sie kennen es sicher aus Ihrer Praxis beim Bauen im Bestand, dass eben keine Bestandsaufnahmen, Schadstoffuntersuchungen oder bauphysikalischen Beratungsleistungen beauftragt wurden, obwohl Sie Ihrem Auftraggeber eindringlich dazu geraten haben.
Mit dieser Situation konfrontiert müssen Sie Projekte bearbeiten, Bauverzögerungen vermeiden, Vergütungsauseinandersetzungen führen und die Nachtragsforderungen der ausführenden Firmen fachtechnisch umfangreich bearbeiten. „Wirtschaftlich eigentlich unmöglich“, lautet Ihre Antwort. Doch jetzt kommt Hilfe.
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