03.05.2010 | Tragwerksplanung im Bestand
Schnittstellenmanagement optimieren: Bei unklaren Leistungsgrenzen drohen Risiken
Wenn geplant und überwacht wird, ohne sich mit Leistungsgrenzen zu befassen und diese zu regeln, kann einen die Haftung später unverhofft treffen. Das zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Rostock, den Tragwerksplaner zum Anlass nehmen sollten, das Schnittstellenmanagement immer im Auge zu behalten.
Tragwerksplaner war mit mehreren Einzelleistungen beauftragt
Ein Tragwerksplaner hatte einzelne Planungsleistungen für verschiedene Bauteile eines Objekts erbracht, unter anderem die Dimensionierung eines Stahlträgers in einer Fassade. Der Auftraggeber hatte an dieser Fassade Mauerwerksarbeiten durchgeführt. Am Stahlträger wurde anschließend eine Toranlage (Lkw-Einfahrt) befestigt. Die drei Tonnen schwere Toranlage sorgte dafür, dass sich der Stahlträger verformte und das Tor nur schwergängig zu öffnen war.
Die Entscheidung
Das OLG kam nach Abwägung aller Einflüsse zu folgender Schadensquotierung (Urteil vom 11.6.2009, Az: 3 U 213/08; Abruf-Nr. 101322):
- 1/3 der Mängelbeseitigungskosten trägt der Auftragnehmer, der die Toranlage errichtet hat. Er hätte gegen die Ausführung nämlich Bedenken nach § 4 Absatz 3 VOB/B anmelden müssen.
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