01.10.2002 · Fachbeitrag · Trickserien der Investoren
Wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Mindestsatzunterschreitungen
| Der Auftragsdruck nimmt bizarre Formen an. Erst in der Juni-Ausgabe haben wir Sie über Strategien gegen Mindestsatzunterschreitungen informiert, die Auftraggeber auf Grund ihrer Marktmacht durchzusetzen versuchen. Zwei aktuelle Urteile belegen die Brisanz und sind Anlass für uns, auf dieses Thema nochmals einzugehen. Konnte man bisher noch ziemlich sicher davon ausgehen, dass das Mindesthonorar bis auf wenige Ausnahmefälle nachträglich durchgesetzt werden kann, wird die Situation mittlerweile sehr ernst. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich dennoch das Mindesthonorar nach HOAI sichern. Die Lösung lautet: Achten Sie auf die Feinheiten. |
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