02.03.2009 | Trotz Krise: Silberstreif am Horizont
Gesetzesänderung im kommunalen Recht bietet Auftragschancen ab Leistungsphase 0
von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. SV
für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz
Im kommunalen Bereich gibt es neue - hoch interessante - Auftragschancen. Ursachen sind die Finanzkrise und eine Gesetzesänderung im Kommunalrecht. Erfahren Sie deshalb, wie Sie die neuen Marktchancen ab der „Leistungsphase 0“ (Projektentwicklung) bestmöglich nutzen.
Wichtig: Die nachstehenden Ausführungen gelten nicht nur für öffentliche Bauten. Auch im Bereich der Privatinvestitionen steht die Leistungsphase 0 immer öfter an. Deshalb gelten unsere Aussagen sinngemäß auch im Bereich der Privatinvestitionen, zum Beispiel bei der Entscheidung, ob Leasing- oder Eigenbau durchgeführt wird.
Der kommunalrechtliche Hintergrund
In der Vergangenheit haben viele Kommunen Bauvorhaben über Leasingmaßnahmen abgewickelt. Das hatte den - scheinbaren - Vorteil, dass die Kommune die für den Bau erforderlichen Mittel nicht auf einmal aufbringen musste, sondern nur - über Jahre verteilt - Zahlungen an den Leasinggeber (= Eigentümer der Immobilie) zu leisten hatte. Ingenieure und Architekten waren bei diesen Bauvorhaben meist außen vor geblieben. Doch der Wind hat sich gedreht.
Kommunen müssen bilanzieren
Verantwortlich dafür ist eine gravierende Änderung des Kommunalrechts. Ab sofort müssen auch Landkreise und Städte bilanzieren. Das führt nun dazu, dass bei Leasingmaßnahmen die Mietausgaben als Belastung in der Bilanz auftauchen, die entsprechenden Immobilienwerte auf der anderen Seite der Bilanz aber fehlen.
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