01.12.2007 | Umsatzsteuer
Worauf muss Architekt als Rechnungsprüfer achten?
Im Grundleistungskatalog der Leistungsphase 8 ist die Rechnungs-prüfung aufgeführt. Zu dieser Aufgabe hat uns ein Leser folgende Fragen gestellt: Gelten bei Abschlagszahlungen von Bauleistungen die gleichen Kriterien wie bei normalen Rechnungen? Müssen zum Beispiel auch Abschlagsrechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten? Manche Handwerker bestreiten das.
Unsere Antwort: Die Abrechnung von Abschlagszahlungen gilt in der Tat als „normale“ Rechnung“, auf der sämtliche Rechnungsangaben enthalten sein müssen. Das ergibt sich aus § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Umsatzsteuergesetz.)
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 116163