02.10.2008 | Unternehmensführung
Regierung will Mitarbeiterbeteiligung mehr fördern
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Er hat das Ziel, möglichst vielen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich am Unternehmen zu beteiligen. Das Gesetz soll am 1. April 2009 und für Lohnzahlungszeiträume 2009 in Kraft treten. Es beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Verbesserte Förderung: Für vermögenswirksame Leistungen steigt der Fördersatz von 18 auf 20 Prozent, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in Beteiligungen angelegt werden.
- Die Einkommensgrenzen erhöhen sich von 17.900 bzw. 35.800 Euro auf 20.000 bzw. 40.000 Euro für Ledige bzw. Verheiratete.
- Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen von 135 auf 360 Euro deutlich erhöht.
- Die Steuerfreiheit kann beim unterjährigen Arbeitgeberwechsel oder bei parallelen Arbeitsverhältnissen mehrfach in Anspruch genommen werden.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vermögensbeteiligung zusätzlich zu ohnehin geschuldeten Leistungen gewährt wird. Somit darf die Beteiligung nicht auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden.
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 2 | ID 121885