01.01.2007 | Unternehmensführung
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2007
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Aufschub gibt es nicht.
Unser Service: Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Jahr 2007 im Griff haben, haben wir für Sie einen Terminkalender erstellt. Diesen finden Sie im Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“.
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 95460