01.08.2005 | Unzureichende Baugrundgutachten
Wer trägt die Verantwortung?
In der Vergangenheit hatten wir uns bereits mehrfach mit der Frage befasst, wer für die Richtigkeit von Baugrunduntersuchungen verantwortlich ist. Die aktuelle Rechtsprechung macht es erforderlich, erneut auf das Thema einzugehen.
Falsches Gutachten führt zu mangelhafter Tragwerksplanung
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass bei der Erkundung der statisch relevanten Baugrundverhältnisse der Tragwerksplaner wegen der Sachnähe beider Planungsbereiche (und nicht der Architekt) die Verantwortung für die Richtigkeit des Gutachtens trägt. Begründung: Das Baugrundgutachten liefert dem Tragwerksplaner die Grundlage für seine Gründungsplanung. Deshalb muss der Tragwerksplaner prüfen, ob das Gutachten „verwendungsfähig“ ist. Fallen ihm Ungereimtheiten auf, muss er gezielt nachfragen und diese beseitigen. Für Mängel haften Tragwerksplaner und Baugrundgutachter als Gesamtschuldner. Der Architekt ist außen vor (Beschluss vom 23.3.2005, Az: 23 U 308/03).
Unser Tipp: Als Tragwerksplaner sollten Sie dem Baugrundgutachter die notwendigen Rahmenvorgaben für die Erstellung des Baugrundgutachtens vorgeben und deren Einhaltung überprüfen.
Bauherr haftet bei unzureichender Beauftragung anteilig mit
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