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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Urteil des OLG Celle

    Honorarschlussrechnung nach HOAI auch nach Jahren möglich

    | Haben Sie die eine oder andere Honorarforderung bereits „abgeschrieben“, weil Sie von der Verjährung Ihres Honoraranspruchs ausgegangen sind? Oder haben Sie Projekte bearbeitet, bei denen Sie mündlich ein Pauschalhonorar unterhalb des Mindestsatzes vereinbart und erst am Ende der Maßnahme festgestellt haben, dass eine Honorarunterdeckung vorliegt? Solche Projektakten sollten Sie jetzt noch einmal prüfen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle bietet Ihnen nämlich die realistische Chance, Ihre Honorarforderung durchzusetzen (Urteil vom 19.12.2002, Az: 14 U 205/01; Abruf-Nr. 031386). |