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  • 01.06.2005 | Verbesserte Kontrollmöglichkeiten für Finanzverwaltung

    Ab 2005 ist die Anlage EÜR Pflicht

    Wenn Sie Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen Sie ab 2005 unwiderruflich die neue Anlage EÜR verwenden. Um den Mehraufwand in Grenzen zu halten, sollten Sie Ihre Buchführung schon jetzt darauf abstimmen.  

     

    Bessere Kontrollmöglichkeiten für Finanzverwaltung

    Mit der Anlage EÜR will die Finanzverwaltung eine noch effektivere Kontrollmöglichkeit erreichen. In einem internen Reihenvergleich, bei dem die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen mehrerer Jahre verglichen werden, lassen sich jetzt Ausreißer und Auffälligkeiten für eine weitere intensive Nachprüfung leichter feststellen.  

     

    In einem externen Reihenvergleich können die Angaben in der Gewinnermittlung sogar mit den Einnahmen-Überschuss-Rechnungen anderer Architktur- bzw. Ingenieurbüros abgeglichen werden. Gravierende Abweichungen vom Durchschnitt können dann Anlass für eine Betriebsprüfung sein.  

     

    Einzelheiten zur neuen Anlage EÜR