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  • 04.05.2011 | Vergabe öffentlicher Planungsaufträge

    Korrekte Vergabeverfahren: Die besten Prüfhinweise für übergangene Bieter

    Viele Büros fragen sich, ob die Teilnahme an einem VOF-Verfahren lohnt. Unterschwellig läuft da der Verdacht mit, dass nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Oft ist es aber so, dass die Vergabeentscheidung auch anders hätte ausfallen können. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München ist typisch dafür. Damit Sie Fehler erkennen und Ihre Rechte im konkreten Verfahren wahren, machen wir Sie mit den wichtigsten Regeln vertraut.  

    Die vier wichtigsten Regeln bei VOF-Verfahren

    Die VOF fordert klare und nachvollziehbare Verfahren. Wird dagegen verstoßen, können übergangene Planungsbüros im Zuge einer Vergaberechtsbeschwerde eine Wiederholung der jeweiligen Verfahrensstufe (1. Stufe Bieterauswahl; 2. Stufe Zuschlagsverhandlung) erwirken und nochmal am Verfahren teilnehmen.  

     

    1. VOF besteht aus zwei eigenständigen Verfahrensstufen

    Die VOF besteht aus zwei eigenständigen Verfahrensstufen.  

     

    1. Teilnehmerwettbewerb = Bieterauswahl nach Eignungskriterien
    2. Verhandlungsverfahren = Verhandlung nach Zuschlagskriterien