04.05.2011 | Vergabe öffentlicher Planungsaufträge
Korrekte Vergabeverfahren: Die besten Prüfhinweise für übergangene Bieter
Viele Büros fragen sich, ob die Teilnahme an einem VOF-Verfahren lohnt. Unterschwellig läuft da der Verdacht mit, dass nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Oft ist es aber so, dass die Vergabeentscheidung auch anders hätte ausfallen können. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München ist typisch dafür. Damit Sie Fehler erkennen und Ihre Rechte im konkreten Verfahren wahren, machen wir Sie mit den wichtigsten Regeln vertraut.
Die vier wichtigsten Regeln bei VOF-Verfahren
Die VOF fordert klare und nachvollziehbare Verfahren. Wird dagegen verstoßen, können übergangene Planungsbüros im Zuge einer Vergaberechtsbeschwerde eine Wiederholung der jeweiligen Verfahrensstufe (1. Stufe Bieterauswahl; 2. Stufe Zuschlagsverhandlung) erwirken und nochmal am Verfahren teilnehmen.
1. VOF besteht aus zwei eigenständigen Verfahrensstufen
Die VOF besteht aus zwei eigenständigen Verfahrensstufen.
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