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    VA Verkehrsrecht aktuell

    Regular price  €0,00

    NEU: Ab 2025 wird eine Webinarreihe (4x jährlich) in VA Verkehrsrecht aktuell integriert!

     

    Vom Autokauf bis zur Unfallschadensabwicklung: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind juristisch breit gefächert. VA Verkehrsrecht aktuell liefert Ihnen Lösungen für genau die Fälle, die Sie in Ihrer täglichen Praxis bewältigen müssen. Ausgewiesene Experten sichten für Sie alle Entscheidungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Fallbearbeitung. So erreichen Sie das Optimum für Ihre Mandanten und sparen dabei wertvolle Zeit.

    Außerdem können Sie mit VA Verkehrsrecht aktuell Ihre jährlichen 15 FAO-Fortbildungsstunden komplett abdecken: Mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Für die Teilnahme an den vier Webinaren erhalten Sie jeweils eine Bescheinigung über 2,5 Fortbildungsstunden. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


    05.08.2010 | Vergaberecht

    Nicht realisierter Wettbewerb: Rechte des Preisträgers

    Wird ein Wettbewebsprojekt (zum Beispiel aus finanziellen Gründen) nicht realisiert und erst Jahre später wieder aufgegriffen, kann der ursprüngliche Preisträger dann keine Rechte geltend machen, wenn sich die ausgeschriebenen Leistungsinhalte gravierend geändert haben. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Insbesondere kann der Auftraggeber nicht verpflichtet werden, das ursprüngliche Verfahren (mit dem Preisträger als Planer) fortzusetzen und das neue Verfahren zu beenden. Für Architektenplanungen muss dabei entscheidend sein, ob die ausgeschriebenen Leistungen sich in solchen Elementen unterscheiden, die wesentlichen Einfluss auf das Charakteristische einer planerischen Lösung haben können. Wenn es nicht mehr damit getan ist, einen planerischen Entwurf an eine veränderte Situation anzupassen, sondern eine völlig neue planerische Konzeption im Raum steht, handelt es sich nicht mehr um denselben Leistungsgegenstand. (Beschluss vom 15.7.2010, Az: 13 Verg 9/10) (Abruf-Nr. 102360)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 2 | ID 137640

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