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  • 05.08.2010 | Vergaberecht

    Nicht realisierter Wettbewerb: Rechte des Preisträgers

    Wird ein Wettbewebsprojekt (zum Beispiel aus finanziellen Gründen) nicht realisiert und erst Jahre später wieder aufgegriffen, kann der ursprüngliche Preisträger dann keine Rechte geltend machen, wenn sich die ausgeschriebenen Leistungsinhalte gravierend geändert haben. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Insbesondere kann der Auftraggeber nicht verpflichtet werden, das ursprüngliche Verfahren (mit dem Preisträger als Planer) fortzusetzen und das neue Verfahren zu beenden. Für Architektenplanungen muss dabei entscheidend sein, ob die ausgeschriebenen Leistungen sich in solchen Elementen unterscheiden, die wesentlichen Einfluss auf das Charakteristische einer planerischen Lösung haben können. Wenn es nicht mehr damit getan ist, einen planerischen Entwurf an eine veränderte Situation anzupassen, sondern eine völlig neue planerische Konzeption im Raum steht, handelt es sich nicht mehr um denselben Leistungsgegenstand. (Beschluss vom 15.7.2010, Az: 13 Verg 9/10) (Abruf-Nr. 102360)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 2 | ID 137640