05.08.2010 | Vergaberecht
VOB 2009, VgV und VOF seit kurzem in Kraft
Seit dem 11. Juni 2010 müssen öffentliche Auftraggeber sowohl die neue VOB 2009 (Abruf-Nr. 102328) als auch die neue VOF (Abruf-Nr. 102329) beachten. Hintergrund ist die Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung, die am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.
Wichtig: Damit sind auch neue EU-Schwellenwerte in Kraft gesetzt worden. Eine EU-weite Ausschreibung ist durchzuführen, wenn der geschätzte Gesamtauftragswert der Baumaßnahme mindestens folgende Schwellenwerte erreicht (jeweils ohne Umsatzsteuer):
- für Bauvergaben 4.845 Mio. Euro
- für Dienstleistungsverträge 193.000 Euro
Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 2 | ID 137639