01.01.2003 · Fachbeitrag · Verlustabzug in Gefahr?
Bundesfinanzhof: Langjährige Verlustphase kann auf Liebhaberei hindeuten
| Als hätten Ingenieur- und Architekturbüros nicht schon mit genug Problemen zu kämpfen. Jetzt sorgt auch noch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) für Schlagzeilen, wonach einem Architekten, der mit seinem Büro jahrelang nur Verluste erwirtschafte, die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen sei (Urteil vom 12.9.2002, Az: IV R 60/01; Abruf-Nr. 021755). Die Folge: Verluste dürfen nicht vor- oder zurückgetragen, geschweige denn mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) verrechnet werden. Lesen Sie nachfolgend, wer von dem Urteil betroffen sein könnte und sich entsprechend wappnen muss. |
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