31.08.2009 | Versicherung
Zahlung aus Büroausfallversicherung ist steuerfrei
Wird durch eine Büroausfallversicherung das Risiko einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des selbstständigen Architekten oder Ingenieurs versichert und erhält er bei Eintritt des Versicherungsfalls die fortlaufenden Kosten seines Betriebs ersetzt, darf er Prämienzahlungen nicht als Betriebsausgaben absetzen. Umgekehrt gehören Zahlungen des Versicherers nicht zu den Betriebseinnahmen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Grund: Die Erkrankung des Betriebsinhabers gehört zum „privaten“ Lebensrisiko.
Wichtig: Anders ist es bei Versicherungen, die Schutz gegen spezielle berufs- oder betriebsspezifische Gefahren gewähren (zum Beispiel Berufshaftpflicht). Sie sind steuerlich dem betrieblichen Bereich zuzuordnen (Betriebsausgabenabzug für Prämien, Leistungen als Betriebseinnahmen). Eine Übersicht über die steuerliche Behandlung von Prämien und Leistungen bei Personen- und Sachversicherungen finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Checklisten“ - Stichwort: „Versicherungen“. (Urteil vom 20.5.2009, Az: VIII R 6/07) (Abruf-Nr. 092616)