· Fachbeitrag · Versicherung
Steuerliche Beurteilung von Leistungen der Unfallversicherung
| Wird durch einen Versicherungsvertrag das Risiko einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines selbstständigen Architekten oder Ingenieurs versichert, darf er die laufenden Prämienzahlungen in der Regel nicht als Betriebsausgaben absetzen. Umgekehrt gehören aber auch Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. |
Im Urteilsfall war ein freiberuflicher Planer durch einen Gruppenunfallversicherungsvertrag versichert. Er erlitt einen Unfall im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Ehefrau. Mit dem Unfall hat sich für den Bundesfinanzhof (BFH) ein „privates“ Lebensrisiko realisiert. Daher muss er die Versicherungsleistung nicht als Betriebseinnahme des Planungsbüros versteuern, auch wenn er die auf ihn entfallenden anteiligen Versicherungsprämien fälschlicherweise als Betriebsausgaben abgesetzt hatte (BFH, Urteil vom 15.11.2011, Az. VIII R 34/09; Abruf-Nr. 121033).