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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Vertragsanbahnung

    Positives Urteil stärkt Ihre Position

    | Es ist immer wieder die gleiche Situation: Der potenzielle Auftraggeber wünscht, dass Sie ihm Planungskonzepte erstellen und Ausarbeitungen zum Kostenrahmen vornehmen. Wenn es dann aber um den konkreten Planungsauftrag geht, erwartet Sie das große Schweigen. Häufig endet das Szenario damit, dass Ihr Kunde bestreitet, Ihnen einen mündlichen Auftrag erteilt zu haben. Was tun, lautet die große Frage. |