01.01.2004 · Fachbeitrag · Vertragsgegenstand im Industrie- und Gewerbebau
Zusatzhonorar für Koordinationsleistungen bei Maschinen- und Anlagentechnik sichern
| Viele Architekten und Ingenieure planen für Auftraggeber aus Gewerbe und Industrie. Der Leistungsumfang geht in solchen Fällen oft weit über die Grundleistungen der Gebäudeplanung nach HOAI hinaus. Ein Zusatzhonorar für die Mehrleistungen (vor allem Koordinationsleistungen) in Bezug auf die Maschinen- und Anlagentechnik wird aber meist nicht vereinbart. Die Folge: Es wird Honorar verschenkt bzw. zum vereinbarten Honorar ein viel zu hohes Haftungsrisiko übernommen. Das gilt für Pauschalhonorarvereinbarungen genauso wie für Honorarvereinbarungen nach der HOAI. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig