01.05.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Bei Risikoplanung Vertragsinhalt im Griff behalten
| Ist das vom Auftraggeber geforderte Maß der baulichen Nutzung nicht mit den Bestimmungen aus dem Bebauungsplan in Übereinstimmung zu bringen oder bestehen sonstige baurechtliche Risiken (zum Beispiel Probleme beim Grenzabstand), sollten Sie dies Ihrem Auftraggeber mitteilen. Machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass das Risiko besteht, dass der Bauantrag abgelehnt wird. So bewahren Sie den Anspruch auf Honorierung Ihrer Leistungen. Unternehmen Sie nichts, können Sie bei Ablehnung des Bauantrags Ihr Honorar „abschreiben“. Sie können sich nicht darauf berufen, dass der Auftraggeber sich des Risikos bewusst war und das Honorar deshalb auch bei Ablehnung des Bauantrags fällig wird. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. |
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