01.09.2008 | Vertragsrecht
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben immer wichtiger
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben wird für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen immer wichtiger. Denn sie alle müssen kaufmännische Bestätigungsschreiben gegen sich gelten lassen. Die aktuelle Rechtsprechung – wie zum Beispiel durch das Amtsgericht Potsdam – ist auch für (kleine) Planungsbüros oder Bauhandwerker eindeutig:
Wichtig: Die Potsdamer Richter haben noch eine Sache klargestellt: Wenn einer eine (Vergütungs-)Behauptung aufstellt, muss er diese schlüssig substantiieren. Er muss wenigstens Ort und Zeit der Vereinbarung und deren genauen Inhalte nachvollziehbar darlegen.
Unser Tipp: Das kaufmännische Bestätigungsschreiben eignet sich sehr gut, um bei mündlichen Planungsaufträgen das Zustandekommen des Vertrags und die Vereinbarung zur Honorarhöhe nachzuweisen. (Urteil vom 29.5.2008, Az: 35 C 49/08) (Abruf-Nr. 082680)