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  • 01.09.2008 | Vertragsrecht

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben immer wichtiger

    Das kaufmännische Bestätigungsschreiben wird für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen immer wichtiger. Denn sie alle müssen kaufmännische Bestätigungsschreiben gegen sich gelten lassen. Die aktuelle Rechtsprechung – wie zum Beispiel durch das Amtsgericht Potsdam – ist auch für (kleine) Planungsbüros oder Bauhandwerker eindeutig:  

    1. Bestätigt der Besteller den Inhalt einer mündlichen Absprache in einem nachfolgenden Bestätigungsschreiben, kommt der Vertrag grundsätzlich zu den dort niedergelegten Konditionen zustande, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
    2. Die Wirkungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten auch dann ein, wenn Absender und Empfänger keine Kaufleute sind, sofern sie ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen.

    Wichtig: Die Potsdamer Richter haben noch eine Sache klargestellt: Wenn einer eine (Vergütungs-)Behauptung aufstellt, muss er diese schlüssig substantiieren. Er muss wenigstens Ort und Zeit der Vereinbarung und deren genauen Inhalte nachvollziehbar darlegen.  

    Unser Tipp: Das kaufmännische Bestätigungsschreiben eignet sich sehr gut, um bei mündlichen Planungsaufträgen das Zustandekommen des Vertrags und die Vereinbarung zur Honorarhöhe nachzuweisen. (Urteil vom 29.5.2008, Az: 35 C 49/08) (Abruf-Nr. 082680)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 1 | ID 121374