01.10.2006 | Vertragsrecht
Notwendige Privatgutachten sind erstattungsfähig
Wenn es um die Durchsetzung von Honoraransprüchen geht, sind gelegentlich Privatgutachten erforderlich. Das Oberlandesgericht Bamberg hat klargestellt, dass die Kosten für ein Privatgutachten im Zuge eines Gerichtsstreits dann erstattungsfähig sind, wenn das Gutachten erforderlich war, um einen substantiierten Sachvortrag zu Stande zu bringen, wenn also der klagende Planer sachverständiger Hilfe bedarf. Wenn Sie einen solchen Prozess gewinnen, muss Ihr Gegner nicht nur das eingeklagte Honorar und die Kosten Ihres Rechtsanwalts zahlen, sondern auch die Kosten des Gutachters, den Sie privat beauftragt haben. (Beschluss vom 27.3.2006, Az: 3 W 43/06) (Abruf-Nr. 062824)
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 95745