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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Projektsteuerungsleistungen genau beschreiben

    | Auch aus § 31 HOAI ergibt sich nicht im Einzelfall, welche Leistungen bei der Projektsteuerung geschuldet werden. Sie sollten Ihre Leistungen im Projektsteuerungsvertrag deshalb genau beschreiben. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden nicht geschuldet - und müssen somit auch nicht honoriert werden. Diese Auffassung vertritt - in einem Satz zusammengefasst - das Oberlandesgericht Oldenburg. Im vorliegenden Fall gab es Streit zwischen den Beteiligten über die Erstellung eines Projekthandbuchs. Ein Projekthandbuch muss im Vertrag als Leistung vereinbart werden, sonst wird es nicht geschuldet, so die Oldenburger Richter. Gleiches gilt übrigens für Fertigstellungsfristen. Sind sie nicht im Vertrag vereinbart, sind auch sie nicht geschuldet. (Urteil vom 25.10.2000, Az: 2 U 210/00) (Abruf-Nr. 020355) |