01.05.2007 | Vertragsrecht
Prüfung von Honorarrechnungen ist keine Rechtsberatung
In einem interessanten Fall hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die fachtechnische Prüfung von Honorarrechnungen keine Rechtsangelegenheit ist, sondern eine Tätigkeit, deren Schwerpunkt überwiegend fachtechnischer Natur ist. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass bei der Rechnungsprüfung auch vertragliche Sachverhalte berücksichtigt werden müssten.
Wichtig: Projektsteuerer, die Planer-Rechnungen prüfen, werden damit genauso behandelt wie Architekten, die Rechnungen von Bauunternehmern fachtechnisch prüfen. (Urteil vom 7.12.2006, Az: VII ZR 290/04) (Abruf-Nr. 070373)
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 111620